Kurs für angehende Hundehalter

 

Einteilung dieser Seite:

  1. Ende der obligatorischen theoretischen und praktischen Kurse für Hundehalter zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. "SKN Kurse")
  2. Was lief schief ?
  3. Meine Theoriekurse für angehende Hundehalter
  4. Konkrete Durchführung, Form, Umfang und Inhalte meines Kurses

 

1. Ende der obligatorischen theoretischen und praktischen Kurse für Hundehalter zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. "SKN Kurse")

 

Aufgrund einer Motion im schweizerischen Parlament wurde im Jahr 2008 beschlossen, dass jeder angehende Ersthundehalter in der Schweiz vor des Anschaffung des Hundes einen mindestens 4-stündigen theoretischen Kurs und innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Hundes einen mindesten 4-stündigen praktischen Kurs zur Erlangung des sogenannten "Sachkundenachweises" (SKN) zu besuchen habe. Der praktische Kurs war aber nicht  nur für Ersthundehalter obligatorisch, sondern war mit jedem neuen Hund wiederum zu absolvieren. Diese Ausbildungspflicht wurde in Artikel 68 der Tierschutzverordnung (TSchV) festgehalten und präzisiert, ebenso wie in den Artikeln 33 bis 35 der "Verordnung des EDI über Ausbildung in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren" (TSchAV).

 

Obwohl die SKN-Ausbildung, gemäss einer Evaluation, sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden, als auch bei den Hundehalterinnen und -haltern auf ein überwiegend positives Echo stiess, entschied nun dasselbe Parlament in der Herbstsession 2016, also bloss 8 Jahre nachdem es dessen Einführung beschlossen hatte,  dieses Hundekurs-Obligatorium sei per 1. Januar 2017 aufzuheben. In der Folge wurden der Artikel 68 TSchV und die Artikel 33 - 35 der Verordnung des EDI  über Ausbildung in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (TSchAV) ersatzlos gestrichen.

 

Gleichzeitig empfahl jedoch der Bundesrat, insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines entsprechenden Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Kantone, auch nach der Abschaffung des nationalen Obligatoriums, Hundekurse vorschreiben können. Diese basieren allerdings auf kantonalen Hundegesetzen (Informationen dazu sind bei den zuständigen kantonalen Veterinärdiensten erhältlich). Das führt u.a. dazu, dass ein angehender Hundehalter statt es mit einer  einheitlichen bundesweiten Lösung  zu tun zu haben, nun theoretisch mit 26 unterschiedlichen kantonalen Lösungen konfrontiert sein könnte, was die Sache nicht einfacher macht...

 

2. Was lief schief ?

 

Als Begründung für der Beschluss zur Aufhebung des - zugegeben mit einem gewissen administrativen Aufwand für die Behörden verbundenen - Kursobligatoriums wurde vom Parlament folgendes angegeben: Erstens, die Anzahl Verletzungen durch Hundebisse habe nach der Einführung des Kursobligatoriums nicht abgenommen und zweitens, rund 20% der Ersthundebesitzer würden die Kurse überhaupt nicht besuchen. Man kann über eine solche Argumentation zwar verständnislos den Kopf schütteln, aber bei näherer Betrachtung lief in der Tat auch anderes keineswegs rund:

 

Sehr rasch begann nämlich eine hektische - offenbar lukrative - Aktivität diverser Organisationen zur fortwährenden Ausbildung von SKN-Kursleitern. Das führte zu einer eigentlichen "Kursleiterinflation", die in keinem Verhältnis zur Zahl der Ersthundehalter/Jahr in der Schweiz und somit weit über dem effektiven Bedarf an Kursleitern stand.

 

Es gab nie eine Evaluation der angebotenen und durchgeführten SKN-Kurse. Wer die Kursleiterausbildung erfolgreich absolviert hatte, war berechtigt, den Kurs anzubieten, auch wenn z.B. seine Kursinhalte fachlicher Überprüfung nicht standgehalten hätten. Das führte dazu, dass Ersthundehalter teilweise mit untauglichen theoretischen Ansätzen, Anleitungen, Ratschlägen oder "Tipps" versehen wurden oder der Kurs didaktische Mängel aufwies.

 

Es gab schon bald Angebote für theoretische Kurse per Internet. Das entsprach natürlich nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers, der einen mindesten vierstündigen Kurs, einschliesslich persönlichem Dialog zwischen Kursleiter und Kursteilnehmer, mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen und problematische Punkte zu erörtern, vorsah.

 

 Obwohl der theoretische Kurs ausdrücklich für angehende Hundehalter vorgesehen und vor der Anschaffung des Hundes zu  besuchen war (und der Kursinhalt entsprechend konzipiert wurde), gab es immer wieder Kursteilnehmer, welche den Hund bei Kursbesuch bereit einige Wochen oder gar Monate lang besassen. 

 

Es wurde also von niemandem kontrolliert, ob Ersthundebesitzer wirklich vor dem Kauf ihres Hundes den obligatorischen theoretischen SKN-Kurs besucht hatten. Mit anderen Worten, es war durchaus möglich, dass jemand einen Hund anschaffen konnte, ohne im Besitz des Sachkundenachweises zu sein.

 

Im Artikel 33 der Tierschutz-Ausbildungsverordnung (TSchAV) wurde das Lernziel des praktischen SKN-Kurses wie folgt definiert: "Personen, die für die Betreuung eines Hundes verantwortlich sind, sollen wissen, wie man Hunde  tiergerecht erzieht, ihre wichtigsten Ausdrucksweisen verstehen und die Hunde rücksichtsvoll führen." Das heisst, auch der praktische Kurs war an den Hundehalter gerichtet. Nicht der Hund musste etwas lernen, sondern der Hundehalter. Hatte er die Kursinhalte einmal begriffen, so ist nicht ersichtlich, wieso er denselben Kurs mit jedem neuen Hund immer wieder zu absolvieren hatte. Dies führte zu absurden Situationen, wie beispielsweise bei einem Züchter, der mehrere selbst gezüchtete Hunde behalten wollte und der mit jedem einzelnen Hund diesen praktischen Kurs hätte besuchen müssen oder bei jemandem, der einen ältere Zweit-Hund bei sich aufnahm.

 

Grundsätzlich wurde in diesem System keine Rücksicht auf das Wissen und Können der Hundehalter Rücksicht genommen. So musste auch jemand, der jahrelange Erfahrung mit Hunden und/oder ein grosses Fachwissen nachweisen konnte, immer wieder diesen praktischen Kurs absolvieren. Gegebenenfalls bei jemandem, dessen Wissen und Können geringer war, als das des Kursteilnehmers.

 

Es liessen sich noch weitere Schwachpunkte aufführen.  Obwohl die zuständigen Behörden schon früh und wiederholt davon in Kenntnis gesetzt wurden, kam es nie zu einer Überprüfung der Situation und /oder zu einer Neuausrichtung bzw. Neuaufgleisung dieser obligatorischen Hundehalterkurse. Kein Wunder begann man allmählich in Hundehalter- und letztlich eben auch im Politikerkreisen zu murren und kam dann offensichtlich zum Schluss, dass ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzuziehen wäre.

 

3. Meine Theoriekurse für angehende Hundehalter

 

Im Kapitel „Kynologie“ schildere ich, wie ich mir das Wissen um den Haushund aneignete. Ich bin einer der wenigen, welche sich mit kynologischen Fragen sowohl aus wissenschaftlicher Warte, wie auch aus der Warte des Praktikers und sogar aus der Warte des Klubfunktionärs befassten. Ich habe als Züchter in 15 Jahren rund 50 Welpen aus 10 Würfen aufgezogen und ihre Entwicklung begleitet, von der ersten Stunde bis zur Abgabe an die neuen Besitzer. Ich habe folglich viele Male erfahren, was es heisst, ein Geschöpf, in dessen Gedeihen man so viel Herzblut investiert hat, in andere Hände zu geben, zu hoffen dass man alles Erdenkliche unternommen hat, damit die neuen Besitzer wissen, was zu tun ist, dass sich der kleine Welpe harmonisch und tiergerecht in ihre Familie und/oder ihr Rudel eingliedern kann. Oft habe ich mir gewünscht, nicht nur diesen, sondern auch anderen zukünftigen Hundebesitzern vermitteln zu dürfen, was sie da beim Züchter eigentlich kaufen, welches die Ansprüche und Bedürfnisse dieses Hundekinds sind und was sie unternehmen müssen, um das Zusammenleben nach der Übernahme des Welpen harmonisch zu gestalten. Aber auch, wie sie die Voraussetzungen schaffen können – gerade in den ersten Tagen nach der Übernahme – dass dieses Zusammenleben auch in Zukunft harmonisch bleibt, was nichts anderes heisst, als dass sowohl der Mensch, wie der Hund ihr gemeinsames Leben problemlos gestalten können und sich nicht gegenseitig auf den Wecker gehen. 

 

Als solche Kurse zur Erlangung des Sachkundenachweises (SKN) für angehende Hundehalter tatsächlich von der Tierschutzgesetzgebung vorgeschrieben wurden, habe ich mich deshalb sogleich unter Angabe meiner entsprechenden Ausbildung und Einreichung meines Kurskonzeptes beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) um die Anerkennung bemüht, solche theoretischen SKN Kurse anbieten und erteilen zu dürfen. Ich war und bin noch heute überzeugt, dass die Erfahrung als Züchter – unter vielem anderem – eine unabdingbare Voraussetzung ist, um diese Kurse – insbesondere den theoretischen - erteilen zu dürfen. Für mich war und ist es deshalb unerklärlich, dass die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung zum SKN Kursleiter, wie auch für die Anerkennung zum Erteilen solcher SKN Kurse, diese züchterische Erfahrung nicht einschlossen (ein weiterer Aspekt zum Thema "Was lief schief?"). 

 

Mit Datum vom 6. November 2008 ist mir vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) diese "Anerkennung nach Art. 199 Abs 1 TSchV für die Vermittlung von Kursen zum Erwerb von Sachkundenachweisen für Hundehalter (Art.68 Abs. 1 und 2 TSchV) aufgrund meiner beruflichen Qualifikation (Art. 192 Abs. 1. Bst.c TSchV) erteilt worden.

Die Bewilligungsnummer der Anerkennung war 08/0011.

 

So habe ich denn seit 2008 in Eigenregie und in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen Bern und Biel/Lyss manche dieser theoretischen SKN-Kurse für angehende Hundehalter durchgeführt. Wie gesagt, war und ist es mir nach wie vor ein Anliegen, angehenden Hundehaltern aufzuzeigen, wie sie vorgehen müssen, um einen Welpen, der aus seiner gewohnten Umgebung mit der Mutter und den Geschwistern herausgerissen wurde, sorgfältig in die neue Lebensgemeinschaft der menschlichen Familie zu integrieren und die Voraussetzungen für ein möglichst langdauerndes, harmonisches Zusammenleben zu schaffen. Meine Kursteilnehmer lernten und lernen, was der Hund für ein Tier ist, wie er die Umgebung wahrnimmt und verarbeitet, wie er sich seinesgleichen gegenüber verhält und wie er lernt. Wir behandelten und behandeln Themen wie "Wer gehört zu wem ?", "Vom Züchter oder vom Tierheim ?", "Vorbereitungen bis der Welpe da ist", "Die erste Nacht im neuen Heim", "Stubenreinheit", "Spaziergänge und Spiel mit dem Welpen" und viele andere. Es ging und geht nicht primär darum, was man tun muss, dass der Hund perfekt "bei Fuss" geht oder korrekt die Befehle "Sitz" und "Platz" ausführt, sondern es geht um die Erarbeitung eines Verständnisses bei seinen zukünftigen Haltern für das neugierige, aktive, sensible, lernwillige Hundekind.  Dass der Kursinhalt einem Bedürfnis entsprach und die Erwartungen der Kursteilnehmer voll abdeckte, beweisen die vielen positiven Rückmeldungen, die mir auf meinen Evaluationsblättern im Lauf der Jahre von den jeweiligen Kursteilnehmern ausgehändigt wurden (s. Links am Ende dieses Kapitels). Ich bin überzeugt, dass diese theoretischen Kurse, sofern sie die richtigen Inhalte vermitteln, nach wie vor - für Menschen, die sich ihren ersten Hund anschaffen möchten - nützlich, ja unerlässlich sind. Es können dadurch im Zusammenleben und im Umgang mit dem Vierbeiner von Anfang an Fehler - vielleicht sogar tierschutzrelevante - vermieden werden und sie können zu zufriedeneren Haltern und Hunden führen.

 

Deshalb habe ich beschlossen, diese Kurse für angehende Hundehalter  auf freiwilliger Basis - und weiterhin je nach Gelegenheit in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Bern - auch in Zukunft anzubieten. Damit erfülle ich auch ein Anliegen des Bundesrates, der den freiwilligen Besuch eines solchen Kurses als sehr sinnvoll erachtet, insbesondere für Personen, die erstmals einen Hund halten wollen.

 

4. Konkrete Durchführung und Inhalte meines eigenen Kurses

 

A. Kurs in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Bern gemäss Ausschreibung im entsprechenden Kursprogramm (s. auch unter "Aktuelles")

 

1. Lektion: Biologische und rechtliche Grundlagen

  • Einblick in die Biologie des Haushundes (Was ist der Hund für ein Tier? Wie nimmt er seine Umwelt wahr?)
  • Art- und rassespezifische Verhaltensweisen
  • Kommunikation und Sozialverhalten
  • Das Problem der "Vermenschlichung"
  • Massgebende Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung (TSchG und TSchV)
  • Massgebende Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung (Kennzeichnung, Heimtierausweis)
  • Kantonale und kommunale Vorschriften
  • Andere rechtliche Verpflichtungen des Halters (Mietrecht, Haftpflicht)

2. Lektion: Wahl und Übernahme des Hundes

  • Auswahlkriterien (Warum will ich einen Hund? Welcher Hund passt zu mir?)
  • Junger Hund oder älterer Hund?
  • Rüde oder Hündin?
  • Rassehund oder nicht-Rassehund?
  • Züchter oder Tierheim? 
  • Was ist ein guter Züchter? 
  • Kauf ab Inserat und/oder Internet?
  • Wie wähle ich bei einem Züchter den "richtigen" Hund aus?
  • Welche Dokumente und Instruktionen gibt mir der Züchter beim Kauf des Hundes mit? 
  • Was gibt mir der Hund?
  • Persönliche Verpflichtungen und Voraussetzungen; was gebe ichdem Hund? (wie soll der Hund gehalten werden? Verfügbare Zeit, finanzielle Aspekte (Fütterung), gesundheitliche Aspekte, Ferienabwesenheiten, Was soll der Hund für mich sein [Kumpan, Freizeit, Hundesport, Ausstellungen, Zucht]?)

3. Lektion: Was ist der 10 bzw. 11 oder 12 Wochen alte Hund für ein Tier und wie werde ich ihm bei der Übernahme gerecht?

  • Entwicklung des Verhaltens von der Geburt bis zur Abgabe.
  • Was heisst "sozialisieren"? Was ist die Sozialisierung?
  • Welche Voraussetzungen bringt der Welpe mit?
  • Was bedeutet der Abschied von seiner bisherigen Umgebung für den Welpen?
  • Wie bereite ich die Übernahme vor?
  • Welche Vorkehrungen treffe ich zu Hause im neuen Heim?

4. Lektion: Die erste Zeit im neuen Heim

  • Wichtige Grund- und Verhaltensregeln für den neuen Halter Voraussetzungen für eine harmonische Mensch-Hund Beziehung (Zeit haben, intensives Beobachten des Welpen, Konsequenz, Ziele des Zusammenlebens definieren, Ausbildungsprioritäten setzen usw.)
  • Wie lernt der Hund? (grundlegende Prinzipien der Lernpsychologie und deren Umsetzung in der Praxis)
  • Tiergerechte Ausbildung und Ausbildungstipps (die erste Nacht, Stubenreinheit, Autofahren, Lernen allein zu sein, Leinenführigkeit usw.)
  • Spaziergänge (wie gestalten, wie lange, Begegnungen mit anderen Hunden)
  • Welpenspielstunden, Welpenschule
  • Literatur
  • Was tun, wenn später Probleme auftreten (wo hole ich Hilfe?)

 

B. Kurs in "Eigenregie"

Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann ein Kurs auf Vereinbarung in Form von vier theoretischen Lektionen von je 1 1/2 Stunde (in zwei Kursen à je 3 Stunden) durchgeführt werden.

  • Kursort: Nach Vereinbarung 
  • Kurszeit: Nach Vereinbarung (in der Regel vier Lektionen à je 1 ½ Stunden)
  • Kurskosten: Total 100.- Fr. pro Person. Bei Teilnahme von 2 Personen aus derselben Familie 75.- Fr. pro Person (total 150.- Fr.). 

 

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2009 durch die Kursteilnehmer

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2010 durch die Kursteilnehmer 

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2011 durch die Kursteilnehmer 

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2012 durch die Kursteilnehmer

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2013 durch die Kursteilnehmer

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2014 durch die Kursteilnehmer

Evaluationen meiner theoretischen SKN Kurse 2015 durch die Kursteilnehmer

 

Anmeldung zum Hundekurs (PDF-Format)

Anmeldung zum Hundekurs (Word-Datei)

Anmeldung per e-Mail

 

"Welcher Hund passt zu mir ?" (Text von T. Althaus auf Webseite des BLV)